Der Heizkostenzuschuss kann bis 31. März 2023 beim zuständigen Hauptwohnsitz-Gemeindeamt beantragt werden. Die Auszahlung erfolgt dann direkt über das Amt der NÖ Landesregierung.
Leben mehrere Personen in einem Haushalt, so sind die Einkünfte aller im Haushalt lebender Personen nachzuweisen.
Ausgenommen vom Heizkostenzuschuss sind:
- Personen, die keinen eigenen Haushalt führen.
- Personen, die Sozialhilfeleistungen nach dem NÖ MSG/NÖ SAG beziehen.
- Personen, die in Einrichgungen auf Kosten eines Sozialhilfeträgers untergebracht sind.
- Personen, die keinen eigenen Heizaufwand haben.
Gemeindeamt Reingers
Reingers 81
3863 Reingers
Kontakt
Telefon 02863/8208
Faxnummer 02863/8208-4
E-Mail gemeinde@reingers.at
Amtszeiten
Montag bis Freitag: 7.00 bis 12.00 Uhr
Mittwoch: 13.00 bis 17.00 Uhr