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Sektorales Raumordnungsprogramm für den Bezirk Gmünd

Der Entwurf wird gemäß § 4 Abs. 7 NÖ Raumordnungsgesetz 2014, LGBl. Nr. 3/2015 i.d.g.F., zwei Wochen

vom 12.07.2024 bis 26.07.2024

im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht elektronisch aufgelegt.

Jede Person ist berechtigt, gemäß § 4 Abs. 7 NÖ Raumordnungsgesetz innerhalb des Begutachtungszeitraumes bis spätestens 23.08.2024 eine schriftliche Stellungnahme beim Amt der NÖ Landesregierung, Abt. Bau- und Raumordnungsrecht (RU1) 3019 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 16, einzubringen, wobei die Begutachtungsunterlagen auch auf

https://www.noe.gv.at/noe/Kontakt-Landesverwaltung/RegRop_GD.html

eingesehen werden können.

Rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen werden in Erwägung gezogen. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch darauf, dass abgegebene Stellungnahmen Berücksichtigung finden. In Stellungnahmen enthaltene personenbezogene Daten werden (elektronisch) von der versendenden Stelle des Amtes der NÖ Landesregierung verarbeitet.

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Gemeindeamt Reingers

Reingers 81
3863 Reingers


Kontakt

Telefon 02863/8208
Faxnummer 02863/8208-4
E-Mail gemeinde@reingers.at  

Amtszeiten

Montag bis Freitag: 7.00 bis 12.00 Uhr 
Mittwoch: 13.00 bis 17.00 Uhr

 

 
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